Hanse Merkur
Reiseversicherungen
Sie benötigen eine Reiseversicherung, z.B. Reiserücktritt, Reisegepäck, etc. oder ein Versicherungspaket, um rundum sorglos zu reisen? Wie empfehlen Ihnen die HanseMerkur Reiseversicherung AG als Partner - unsere langjährigen guten Erfahrungen sprechen dafür.
Wenn Sie mit bestCAMPER Ihren Urlaub buchen, bieten wir Ihnen für die bei uns gebuchten Leistungen Sondertarife an.
Die genauen Tarife, Bedingungen und den Link, über welchen Sie diese Versicherung buchen können erhalten Sie zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung. Gerne senden wir Ihnen diese aber auch vorab zu, falls Sie dieses wünschen.
Reise-Rücktrittsversicherung
Bei Rücktritt von der Reisebuchung oder verspätetem Antritt der Reise erstattet die HanseMerkur die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Besonders angenehm für Sie: Sie tragen keinen Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen mit 20 % Selbstbehalt, mind. 25,– EUR).
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erstattet die HanseMerkur entweder den gesamten oder anteiligen Reisepreis, abhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs.
Außerdem trägt die HanseMerkur die Mehrkosten bei verspäteter Rückreise und erstatten die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Reise-Krankenversicherung
Bei notwendiger ärztlicher Behandlung im Ausland erstattet die HanseMerkur u. a. die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel und übernehmen die Kosten des ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland.
Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
Notfall-Versicherung
Der Notruf-Service der HanseMerkur steht Ihnen während Ihrer Reise an 365 Tagen, rund um die Uhr und weltweit zur Verfügung.
Dieser beinhaltet u. a. Krankentransporte oder Hilfe bei Dokumentenverlust bzw. Verlust von Zahlungsmitteln. Unser Schutzengel hilft Ihnen bei einem Schaden an Ihrem Eigentum oder an Ihrem Auto.
Reisegepäck-Versicherung
Bei Beschädigung oder Abhandenkommen Ihres mitgeführten Gepäcks ersetzt die HanseMerkur Ihnen den Zeitwert bis zu einer Obergrenze von 2.000,– EUR.
Wird Ihr Gepäck nicht rechtzeitig ausgeliefert, erstattet die HanseMerkur alle notwendigen Ersatzkäufe bis 500,– EUR. Das Ganze ohne Selbstbehalt für Sie.
Selbstbehaltausschlussversicherung
Bei den Vermietern haben Sie meist eine hohe Eigenbeteiligung in Schadensfällen.
Sofern Sie keine Zusatzversicherung vor Ort und auch kein Premium Paket wünschen, so können Sie alternativ über uns vorab auch die SBA-Versicherung der HanseMerkur hinzubuchen. Vor Ort zahlen Sie zwar zunächst die anfallende Selbstbeteiligung, erhalten diese am Ende der Reise nach Rückkehr von der HanseMerkur bis zu einem bestimmten Euro-Betrag erstattet.
Hinsichtlich der Kaution gelten die Bedingungen der Basis-Versicherung des jeweiligen Vermieters. Hinweis: Deckt die Basis-Versicherung des Vermieters gewisse Schäden nicht (z.B. oft Schäden an Dach und Unterboden), so haben Sie auch gegenüber der HanseMerkur keinerlei Ansprüche.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie HIER.
Corona-Reiseschutz
Corona-Reiseschutz – das Plus für Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
- bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
- wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
- wenn Sie Ihr Wohnmobil nicht betreten dürfen
- ohne Selbstbehalt
Ihre Vorteile
Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz!
Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den Reiseversicherungen der HanseMerkur inkludiert (Übersicht Corona-Leistungen).
Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.
Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu den HanseMerkur Produkten, die eine Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:
* bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
* Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise
Neu: Der Corona-Reiseschutz in der Reise-Abbruchversicherung greift auch wenn vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung besteht