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    Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

bestcamper.net GmbH

 

Camper-Mietbedingungen von bestcamper.net GmbH
 

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und bestcamper.net GmbH, nachfolgend „BESTCAMPER“ abgekürzt, zu Stande kommenden Mietvertrages in Bezug auf ein Wohnmobilfahrzeug (Camper).

 Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

 

 

 

1.      Stellung von BESTCAMPER; Anwendbares Recht              

1.1. BESTCAMPER ist Betreiber einer Webseite, über die Wohnmobilfahrzeuge (Camper) angemietet werden können bzw. Herausgeber entsprechender Printmedien und Social Media- und sonstiger Onlineauftritte, soweit BESTCAMPER dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.

1.2. In Bezug auf die Vermietung von Campern handelt BESTCAMPER als leistungsverantwortlicher Anbieter und Vertragspartner der Kunden.

1.3. Soweit BESTCAMPER neben der Vermietung von Campern Transferleistungen zu den Fahrzeugausgabestationen seiner Leistungsträger gewährt bzw. entsprechende Voucher ausstellt, stellt eine solche Transferleistung einen wesensmäßigen Bestandteil der Camper-Vermietung i.S.v. § 651a Abs. 3 Satz 2 BGB dar.

1.4. Soweit BESTCAMPER im Rahmen der Vermietung von Campern sonstige touristische Leistungen i.S.v. § 651a Abs. 3 Nr. 4 BGB hinzufügt oder hinzuvermittelt, und diese Leistungen keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung von BESTCAMPER selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat BESTCAMPER lediglich die Stellung eines leistungsverantwortlichen Vermieters von Campern.

1.5.  BESTCAMPER hat soweit sie außer in den Fällen der Ziffer 1.4 neben der Vermietung von Campern in eigener leistungsverantwortlicher Anbieterstellung weitere Reiseleistungen hinzuvermittelt die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von BESTCAMPER vorliegen.

1.6. Unbeschadet der Verpflichtungen von BESTCAMPER als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von BESTCAMPER) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist BESTCAMPER nicht Veranstalter einer Pauschalreise. BESTCAMPER haftet nicht für die Angaben der Leistungsanbieter vermittelter Leistungen zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel solcher hinzuvermittelten Leistungen.

1.7. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Mietverträge in Bezug auf Camper, bei denen Buchungsgrundlagen die von BESTCAMPER herausgegebenen Angebote in Onlineauftritten und Printmedien sind.

1.8. Auf das Rechtsverhältnis zwischen BESTCAMPER und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der Camper-Anmietung finden in erster Linie die mit BESTCAMPER getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag gem. §§ 535 BGB Anwendung.

 

2.      Verpflichtungen des Kunden; Vertragsschluss; kein Widerrufsrecht des Kunden

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Camper-Mietangebots von BESTCAMPER und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Campers und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde BESTCAMPER den Abschluss des Camper-Mietvertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von BESTCAMPER (Buchungsbestätigung) beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden und BESTCAMPER rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird BESTCAMPER dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform (in der Regel per E-Mail-Anhang) übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch BESTCAMPER jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Kunden die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

c) Unterbreitet BESTCAMPER dem Kunden auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von BESTCAMPER an den Kunden, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch BESTCAMPER bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Camper-Mietleistung annimmt.   

2.3. Bei Buchungen, die online erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde BESTCAMPER den Abschluss des Camper-Mietvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Camper-Mietvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BESTCAMPER ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande.

d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Camper-Mietvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Camper-Mietvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Kunde zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Camper-Mietvertrages.

2.4. Kein Widerrufsrecht des Kunden: BESTCAMPER weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Verträgen zur Kraftfahrzeugvermietung, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Mietleistungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

 

3.      Bezahlung

3.1. Die Fälligkeit der Bezahlung richtet sich nach der zwischen dem Kunden und dem BESTCAMPER getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich.

3.2. Soweit im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart wurde, wird die Bezahlung in der Regel 4 Wochen vor Leistungsbeginn fällig.

3.3. Leistet der Kunde die vereinbarte Bezahlung trotz einer Mahnung von BESTCAMPER mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl BESTCAMPER zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BESTCAMPER berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu fordern.

 

4.      Preise und Leistungen

4.1. Die in der Buchungsgrundlage (z.B. individuelles Angebot von BESTCAMPER, Leistungsbeschreibung online) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B.  Gas, Wasser) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

4.2. Die von BESTCAMPER geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zum Miet-Camper und den Leistungen von BESTCAMPER in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

 

5.      Voraussetzungen zur Fahrzeugüberlassung; Versicherung; Fahrzeugübernahme und -gebrauch

5.1. Voraussetzungen für das Führen von Miet-Campern:

a) Das Führen von Campern ist nur Personen mit dem im Rahmen der Buchung  vereinbarten und in der Buchungsbestätigung festgelegten Mindestalter gestattet, die Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweils ausgewiesenen Führerscheinklasse sind. Teilweise wird im Rahmen der Buchung auch eine Mindestdauer vereinbart seit der Fahrer Inhaber der Fahrerlaubnis sind. Der Kunde bestätigt im Rahmen der Buchung, dass vorgesehene Fahrer des angemieteten Campers diese Voraussetzungen erfüllen.

b) Alle eingetragenen Fahrer von Miet-Campern sind im Rahmen der Fahrzeugübernahme verpflichtet, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen und vor Übernahme des Campers Einsicht in deren Reisepass und Fahrerlaubnis zu gewähren. Fahrer, die keinen Führerschein des Destinationslandes oder EU-Führerschein oder eine schweizerische Fahrerlaubnis besitzen, haben ihre Fahrerlaubnis durch einen Internationalen Führerschein (in westlicher Schrift) nachzuweisen.

c) Der Kunde hat spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen sowie eine Kaution für eventuelle Schäden zu leisten, deren Höhe im Rahmen der Buchung vereinbart wird und sich auch jeweils aus der Buchungsbestätigung ergibt, was dem Selbstbehalt der bestehenden Fahrzeugschaden- und Haftpflichtversicherungen entspricht. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Hinterlegung der Kaution eine Kreditkarte mit einem entsprechenden freien Verfügungsrahmen und einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten nach Beendigung der Reiseleistungen vorlegen müssen.

d) Der Kunde kann sich im Rahmen der Übernahme des Fahrzeugs nicht durch einen Vertreter vertreten lassen.

5.2. Versicherung:

a) Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind mit einer Vollkaskoversicherung mit dem Selbstbehalt je Fahrzeug versichert, dessen Höhe im Rahmen der Buchung vereinbart wird und sich auch jeweils aus der Buchungsbestätigung ergibt. Die Vollkaskoversicherung enthält die Reduzierung der Haftung für Schäden am Fahrzeug und für den Verlust des Fahrzeugs auf den vorgenannten Selbstbehalt.

b) Die Versicherungsbedingungen der Vollkaskoversicherung, welche jederzeit bei BESTCAMPER auch vor Vertragsschluss angefordert werden können, enthalten die marktüblichen Haftungsausschlüsse und Obliegenheiten für den jeweiligen Fahrer des Fahrzeugs; bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten droht der Verlust der Versicherungsdeckung.

c) Die Haftungsreduzierung im Rahmen der Vollkaskoversicherung auf die Selbst-beteiligung gilt jedoch nicht, wenn der Schaden vom Fahrer des Fahrzeugs vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.

d) Ein Anspruch auf Haftungsreduzierung besteht ferner nicht, wenn eine vom Fahrer zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich verletzt wurde. Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung kann die Haftungsreduzierung in einer der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses gekürzt werden. Soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsreduzierung ursächlich ist, bleibt der Versicherer zur Haftungsreduzierung verpflichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

e) Die vertragliche Haftungsreduzierung gilt nur für die vereinbarte Nutzungsdauer. Sie gilt nicht, wenn das Fahrzeug von einem unbefugten Dritten im Rahmen eines Diebstahls, eines unbefugten Gebrauchs desselben oder eines vergleichbaren Straftatbestands gefahren wird.

5.3. Fahrzeugübernahme, -nutzung und -rückgabe.

a) Der Kunde wird sich bei Fahrzeugübernahme vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugen (Gegenzeichnung des Übergabeprotokolls). Beanstandungen des Fahrzeugs hat der Kunde unverzüglich zu melden. Öl- und Wasserstand wird der Kunde ebenso kontrollieren wie den Reifendruck, die Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Einbauten sowie den Zustand, insbesondere die Sauberkeit im Innenraum.

b) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug gebrauchsgerecht und entsprechend der Einweisung und der Betriebsanleitung zu behandeln.

c) Beim Abstellen ist das Fahrzeug jederzeit ordnungsgemäß zu verschließen; bei einem Camper mit Dachluke o.ä. ist diese zu schließen.

d) Im Fahrzeug darf, soweit dies nicht ausnahmsweise ausdrücklich gestattet ist, nicht geraucht werden.

e) Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

f) BESTCAMPER behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen in lit. d) und e) Ersatz von Reinigungskosten zu verlangen. Reinigungskosten werden auch fällig bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, es sei denn, diese ist nicht vom Kunden zu vertreten.

g) Das Fahrzeug darf ausschließlich von eingetragenen Fahrern gelenkt werden. Jede Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist strikt untersagt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede Missachtung dieser Voraussetzungen, den Versicherungsschutz für das Fahrzeug nach Maßgabe vorstehender Ziffer 5.2gefährden könnte.

h) Der Gebrauch von Mobilfunkgeräten ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist untersagt.

i) Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings.

j) Zeigt das Fahrzeug eine Warnmeldung an, hat das Fahrzeug eine Störung oder Panne oder muss eine Reparatur durchgeführt werden, muss der Kunde dies umgehend dem Leistungsträger von BESTCAMPER melden, bei dem der Kunde das Fahrzeug übernommen hat.

k) Bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Leistungsträger von BESTCAMPER muss der Kunde ein Rückgabeschadensprotokoll unterzeichnen.

l) Vom Kunden verschuldete Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Rege-lungen dieser Ziffer 5.3 stellen grobe Verletzungen des Camper-Mietvertrags dar und berechtigen BESTCAMPER zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Sonstige Ansprüche von BESTCAMPER, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

6.      Verspätete Fahrzeugübernahme; Nichtinanspruchnahme oder Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn; Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn vom Camper-Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BESTCAMPER unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, BESTCAMPER spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme Mitteilung zu machen, falls er die Fahrzeugübernahme nur verspätet wahrnehmen kann oder den gebuchten Camper erst an einem Folgetag übernehmen kann. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist BESTCAMPER berechtigt, für die Zeit, in der das Fahrzeug ungenutzt geblieben ist, die nachstehenden Bestimmungen gem. Ziffer 6.3 bis 6.8 über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Kunden in entsprechender Weise anzuwenden. Der Kunde hat jedoch keine Zahlungen an BESTCAMPER zu leisten, wenn BESTCAMPER vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der verspäteten Übernahme bzw. der teilweisen Nichtnutzung einzustehen hat.

6.3. Im Falle eines Rücktritts oder der völligen Nichtinanspruchnahme des Campers durch den Kunden bleibt der Anspruch von BESTCAMPER auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt jedoch nicht, soweit dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches kostenloses Rücktrittsrecht zusteht oder wenn dem Kunden ausnahmsweise ein solches Recht von BESTCAMPER eingeräumt wurde und BESTCAMPER die Erklärung des Kunden über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

6.4. BESTCAMPER und seine Leistungsträger haben sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters des gebuchten Campers um eine anderweitige Verwendung des Campers zu bemühen.

6.5.  Soweit BESTCAMPER für den vom Kunden gebuchten Mietzeitraum eine anderweitige Verwendung des Campers möglich ist, wird sich BESTCAMPER die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Verwendung anrechnen lassen. Soweit eine solche nicht möglich ist, wird sich BESTCAMPER ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

6.6. BESTCAMPER hat die nachfolgenden Teilvergütungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Mietbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

- bis 31 Tage vor Mietbeginn 15%

- ab 30 - 21 Tagen vor Mietbeginn 25%

- ab 20 - 11 Tagen vor Mietbeginn 40%

- ab 10 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises

6.7. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BESTCAMPER nachzuweisen, dass BESTCAMPER überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von BESTCAMPER geforderte Teilvergütungspauschale.

6.8. Soweit BESTCAMPER nachweist, dass BESTCAMPER wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Teilvergütungspauschale gemäß Ziffer 6.6, ist BESTCAMPER berechtigt, die geforderte Teilvergütung unter Berücksichtigung der konkret ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung konkret zu beziffern und zu begründen.

6.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

 

7.      Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Mietzeitraums, der Mietdauer oder der Ausstattungsmerkmale des gemieteten Campers (Umbuchung) besteht nicht und wird grundsätzlich als Neubuchung nach Rücktritt behandelt, so dass ggf. die in Ziffer 6.6aufgeführten Stornogebühren erhoben werden.

 

8.      Obliegenheiten des Kunden

8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird der Miet-Camper nicht frei von Mängeln übergeben, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger von BESTCAMPER (lokalen Camper-Anbieter) vor Ort zu erklären. Über die Erreichbarkeit des lokalen Camper-Anbieters wird in der Buchungsbestätigung unterrichtet.

c) Der lokale Camper-Anbieter ist von BESTCAMPER beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist oder etwaige Rückerstattungen einvernehmlich mit dem Kunden vor Ort zu regulieren. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Insofern hat sich der Kunde an BESTCAMPER nach seiner Rückkehr zu wenden. Der Kunde muss sich ggf. etwaige Zahlungen, die der Kunde vom Camper-Anbieter erhalten hat, anrechnen zu lassen.

8.2. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde den Mietvertrag wegen eines Mangels kündigen, hat der Kunde BESTCAMPER zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von BESTCAMPER verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Gewährleistungsansprüche des Kunden ganz oder teilweise entfallen.

 

9.      Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von BESTCAMPER für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

BESTCAMPER haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BESTCAMPER ursächlich geworden ist.

 

10.    Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Vertragsleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von BESTCAMPER bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.

10.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.

 

11.    Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung

11.1. BESTCAMPER weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BESTCAMPER nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für BESTCAMPER verpflichtend würde, informiert BESTCAMPER die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BESTCAMPER weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BESTCAMPER die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können BESTCAMPER ausschließlich an deren Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen von BESTCAMPER gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BESTCAMPER vereinbart.

 

 

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Vertragspartner ist:

 

bestcamper.net GmbH

Sitz: Lindberghstraße 1, 82178 Puchheim

Registergericht München: HRB 181681

Geschäftsführer: Heinz Schauer und Leonhard Schauer

Telefon: +49 89 339 8087 400

Fax: +49 89 339 8087 2

E-Mail: info@bestcamper.de