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Führerschein

Welchen brauche ich?

Die meisten unserer angebotenen Camper und Wohnmobile können Sie mit dem normalen Führerschein Klasse B fahren.

In einigen Ländern und Zielgebieten gibt es jedoch Restriktionen, wie z.B. die Mitnahme von internationalen Führerscheinen, beglaubigten Führerschein-Übersetzungen, Gewichtsbegrenzungen, Mindestalter von Fahrern oder auch Mindestdauern von Führerscheinbesitzen.

Gerne bringen wir hier Klarheit ins Dunkle.

 

- bitte beachten Sie, dass dieses eine allgemeine Übersicht ist. Nähere und verbindliche Informationen finden Sie jeweils in den Mietbedingungen der einzelnen Vermieter -

Internationaler Führerschein & beglaubigte Übersetzung

In einigen Zielgebieten benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen, auch den internationalen Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung.

 

Internationaler Führerschein:

Dieser ist nur in Kombination mit Ihrem nationalen Führerschein gültig und kann bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) beantragt werden. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis, Ihren EU-Kartenführerschein (der alte "graue oder rosa Lappen" ist nicht ausreichend) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Der internationale Führerschein ist bis zu 3 Jahren gültig und muss danach neu beantragt werden.

 

Beglaubigte Übersetzung:

Alternativ können Sie auch Ihren Führerschein beglaubigt übersetzen lassen. Hier benötigen Sie lediglich Ihren Führerschein (egal, ob EU-Kartenführerschein, oder die älteren rosa und grauen Führerscheine).

Die beglaubigte Übersetzung ist genauso lange gültig, wie Ihr deutscher Führerschein und kann somit auch für viele zukünftige Reisen genutzt werden.

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Europa

In Deutschland und Europa ist der Führerschein Klasse B für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ausreichend.

Gewichtsbegrenzung: Bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen benötigen Sie den entsprechenden Führerschein Klasse C1.

Die Miete ist meist ab 21 Jahren möglichst und Sie sollten den Führerschein seit mind. 1 Jahr besitzen.

Ein internationaler Führerschein wird nicht benötigt.

USA und Kanada

In den USA und auch Kanada ist Ihr normaler Führerschein Klasse B ausreichend.

Ein internationaler Führerschein, oder eine beglaubigte Übersetzung sind nur empfohlen, nicht jedoch vorgeschrieben.

 

Gewichtsbegrenzung: Auch wenn die Wohnmobile in den USA und Kanada oft recht groß sind und meist über 3,5 Tonnen wiegen, brauchen Sie keinen extra Führerschein.

Das Mindestalter ist meist 21 Jahre und den Führerschein sollten Sie seit ca. 1 Jahr im Besitz haben.

Australien und Neuseeland

Ihr normaler Führerschein reicht in Australien und auch in Neuseeland alleine leider nicht aus.

Australien: Einige Bundestaaten verlangen das Mitführen eines internationalen Führerscheins in Verbindung mit dem deutschen Führerschein. Bei anderen Bundesstaaten ist das Mitführen einer amtlichen Übersetzung des Führerscheins ausreichend. In den allermeisten australischen Bundesstaaten (Ausnahme Northern Territory) können Sie mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und einer amtlichen Übersetzung fahren.

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Neuseeland: In Neuseeland benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein entweder eine amtliche zertifizierte Übersetzung, oder einen internationalen Führerschein.

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Gewichtsbegrenzung: Es gibt keine Gewichtsbegrenzung, so dass Sie alle Fahrzeuge aus unserem Portfolio fahren dürfen, ohne einen besonderen Führerschein zu benötigen.

Das Mindestmietalter liegt bei einigen Vermietern bei 18 Jahren, bei anderen bei 21 Jahren. Ebenso gibt es Unterschiede was die Länge des Besitzes des Führerscheins betrifft. Gerne beraten wir Sie.

Namibia und Südafrika

In Namibia und auch Südafrika ist ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3  bzw. EU-Fahrerschein Klasse B) erforderlich. Zusätzlich muss ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden.

 

 

Gewichtsbegrenzung: Hier gibt es keine besonderen Bedingungen. Sie dürfen somit alle Fahrzeuge aus unserem Portfolio fahren.

Die Anforderungen der Mindestalter der Fahrer ist sehr unterschiedlich und reicht von 19 bis 30 Jahre.

Teils müssen die Führerscheine bereits sehr mehr als 3 Jahren im Besitz sein. 

WICHTIG: Die genauen jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vermieter finden Sie in den Mietbedingungen der jeweiligen Vermieter, dem indiduellen bestCAMPER Buchungsvorschlag oder auch der bestCAMPER Buchungsbestätigung.

Japan

Inhaber eines schweizerischen, deutschen, französischen, belgischen, monegassischen und taiwanesischen Führerscheins müssen die „japanische Übersetzung“ gleichzeitig mit dem Original des entsprechenden Führerscheins mit sich führen. In Deutschland können Sie sich für die Organisation der Übersetzung an den ADAC wenden. Für Schweizer, Französische, Belgische, Monaco- und Taiwanesische müssen Sie die Übersetzung bitte selbst organisieren (teilweise bieten die Vermieter das auch an). Jeder, der einen Führerschein besitzt, der in einem anderen als dem oben genannten Land ausgestellt wurde, führt bitte seinen internationalen Führerschein mit.