SBAV
Selbstbehaltsausschlussversicherung
Diese Versicherung ist entweder in ihrem Mietpreis eingeschlossen oder kann zusätzlich gebucht werden.
Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr bis zur Deckungssumme erstattet, wenn der Schaden gedeckt ist.
Insgesamt gibt es in all unseren Zielgebieten eine geringe Schadensrate. Allerdings tröstet Sie die Statistik wenig, wenn es Sie trifft. Auch die Schuldfrage spielt keine Rolle, jeder Vermieter wird sich sofort aus Ihrer Eigenbeteiligung bedienen. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend den Abschluss des Premium Pakets, oder zumindest der SBA-Versicherung. Dabei ist die SBAV mit dem Premium Paket des Vermieters nicht gleichzusetzen. Die Premium Variante deckt meist mehr Risiken ab (*), als die SBAV, wie z.B. Schäden an Dachaufbau oder Unterboden (*nicht alle Länder / nicht alle Vermieter)
Deckungshöhe:
Die Deckungshöhe in Euro finden Sie im Angebot genannt. Die Eigenbeteiligung ist in Landeswährung angegeben und muss mit dem aktuellen Wechselkurs umgerechnet werden. Bitte bedenken Sie auch, dass die Eigenbeteiligung pro Schaden in Anspruch genommen wird, d.h. bei z.B. zwei Unfällen werden Sie zwei mal mit der Eigenbeteiligung in Anspruch genommen. Die Deckung durch die SBAV gilt jedoch insgesamt nur bis zur maximalen Deckungshöhe.
Kaution:
Bei Ihrem Kostenvergleich sollten Sie auch berücksichtigen, dass die Eigenbeteiligung bei Übernahme des Fahrzeugs vom Vermieter fast immer sofort von Ihrer Kreditkarte abgebucht wird, und nicht nur eine Garantie genommen wird - wie z.B. bei PKW üblich. Daraus entstehen für Sie Kreditkartengebühren und mögliche Kursverluste zwischen den Zeitpunkten der Abbuchung und Erstattung.
Versicherungsausschlüsse:
Es besteht keinerlei Deckung bei Haftpflicht- und Kaskoversicherung wenn gegen die Bestimmungen des Mietvertrages oder gegen gesetzliche Bestimmungen im Land verstoßen werden. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, betrifft dies Fahrten in nicht erlaubte Gebiete oder auf nicht zugelassenen Straßen. Selbstverständlich besteht auch keine Deckung bei grob fahrlässigem Verhalten, z.B. Fahrt unter Alkoholeinfluss. Weiterhin sind ausgeschlossen: Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch verloren gegangenen oder beschädigten Fahrzeugschlüssel; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Privatgegenstände im Fahrzeug; Folgekosten, z.B. für Hotels, Abschleppen, Telefon etc.; Schäden die durch die Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.
Grundsätzlich gilt:
Hinsichtlich der vor Ort zu leistenden Kaution bzw. der Versicherungsleistungen gelten die Bedignungen der Basis-Versicherung des jeweiligen Vermieters! Deckt die Basis-Versicherung gewisse Schäden nicht (z.B. an Dachaufbau oder Umkippen ohne Beteiligung Dritter), so hat der Mieter auch gegenüber der HanseMerkur keinerlei Ansprüche!
Maßgeblich bei der Beurteilung der Deckung ist alleine der vor Ort geschlossene Mietvertrag mit den darin genannten Informationen zu Schäden.
Im Schadensfall
Im Schadensfall müssen vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:
- umgehende Meldung an die Polizei
- Erstellung eines Polizeiberichtes
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht vom Depot erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung am Rückgabedepot verlangen (diese kann Ihnen, abhängig vom Schaden, möglicherweise aber erst später zugesendet werden)
Einzureichende Unterlagen
Nur bei vollständiger Einsendung aller Unterlagen ist die Abwicklung möglich:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des vor Ort unterzeichneten Mietvertrages
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- Reisebestätigung
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
Versicherer
Die Erstattung beantragen Sie beim Versicherer:
HanseMerkur Reiseversicherung AGSiegfried-Wedells-Platz
20354 Hamburg