Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung, bestehend aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CE-Stecker, Frischwasserschlauch/ Gießkanne, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen (teilweise im Ausland erforderlich), Ausgleichskeile, Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten, Warndreieck, (Ersatz-Sicherungen) und eine Bedienungsanleitung, 1-2 Gasflaschen und Erstausstattung mit Toilettenchemikalien.Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen.
Zusätzlich ist das Küchen-Set pro Fahrzeug (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Küchengrundausstattung) sowie ein Fahrradträger (nicht für E-Bikes geeignet) inklusive.
Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von Euro 149,- zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, sonst werden auch dafür Gebühren (155,- Euro) fällig.
Haustiere / Rauchen: Die Mitnahme von Hunden ist an den meisten Stationen auf Anfrage gegen eine Gebühr gestattet. Das Fahrzeug muss gut gelüftet und gereinigt zurückgegeben werden (ohne Tierhaare). Andernfalls berechnet der Vermieter zusätzliche Reinigungsgebühren. Zudem haftet der Mieter für sämtliche Schäden, die durch das Haustier entstehen (Kratzer etc.). Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.
Strafzettel/Bußgelder: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.
Winterhinweise: Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.
Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.