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Mietbedingungen

Bivouac

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und der entsprechenden Buchungsoption. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Basis: In allen Buchungsoptionen ist die Basisversicherung des Vermieters mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 5.000,- pro Schadensfall eingeschlossen.

BasisPLUS: Diese beinhaltet zusätzlich die Selstbehaltausschlussversicherung der HanseMerkur, welche Ihnen die Eigenbeteiligung bei vielen versicherten Schäden später rückerstattet. Alle Informationen zu dieser Versicherung erhalten Sie mit dem Reisevorschlag oder finden Sie auf unserer Homepage.

Premium: Hier ist eine Zusatzversicherung über den Vermieter eingeschlossen, welche die Eigenbeteiligung bei dem ersten Schaden auf AUD 500,- reduziert und zusätzlich unlimitierte Schäden an der Windschutzscheibe, 2 Reifenschäden und Fahrzeugabschleppkosten/Bergungskosten bis zu AUD 5.000,- (Ausgenommen sind Schäden am Fahrzeug oder Campingzubehör, die durch die Umstände, die zur Bergung des Fahrzeugs geführt haben, verursacht wurden) abdeckt. Hier reduziert sich die Selbstbeteiligung auf AUD 500,-.

Versicherungsausschlüsse: Schäden an Markise und Dachzelt; Schäden an Felgen; Schäden oder Verlust der Fahrzeugschlüssel; Schäden die durch Überladen des Fahrzeuges entstanden sind; Schäden die von nicht im Mietvertrag gelisteten Fahrern verursacht wurden; Schäden die bei der Nutzung von Schneeketten entstanden sind; Schäden durch falsche Betankung (Bio-Diesel ist untersagt);  Schäden die entstehen, wenn man Benzin statt Wasser in den Wassertank füllt; Schäden an der Innenausstattung; Schäden die bei Be- und Entladen entstanden sind; Schäden die durch fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wurden; Schäden die durch Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder Dach entstanden sind; Schäden durch "Festfahren" im unwegsamen Gelände; Abschlepp- und Bergungskosten(bei der Buchungsoption Premium inklusive); Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z.B. Durchqueren von Flüssen, Kontakt mit Salzwasser, Überflutungen, Fahrten am Strand); Schäden am Dach und Unterboden; Schäden die nach Missachtung von Warnleuchten.

Nutzungsverbote: Nutzung des Fahrzeugs für kommerzielle und illegale Zwecke, wie Beförderung von Passagieren, Weitervermietung; Teilnahme an Rennen, Rallies oder Contests. Das Abschleppen von anderen Fahrzeugen oder anbringung eines Anhängers. Überladung des Fahrzeuges. Transport von Gasen, explosiven, ätzenden oder brennbaren Stoffen (außgenommen Treibstoff im Tank sowie Gasflaschen). Rauchen ist im Fahrzeug untersagt.

Schadensmeldungen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten, oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen. Wenn Sie eine Panne oder einen Unfall verursacht oder dazu beigetragen haben, dass Pannenhilfe erforderlich ist, sind Sie für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich. Beim Reifenwechsel am Fahrzeug müssen Sie Bridgestone AT Dueler-Reifen der Größe 265/65/17 („konforme Reifen“) verwenden. Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung anderer Reifentypen („nicht konforme Reifen“) am Fahrzeug strengstens untersagt. Sofern Sie nicht über eine Deckung für die Kosten eines oder mehrerer Ersatzreifen im Rahmen der Haftungsreduzierung verfügen, sind Sie für die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Reifen verantwortlich, die während der Mietdauer beschädigt wurden. Sie haften nicht für die Kosten der Reparatur eines Reifens, wenn Sie den Reifen durch den oben angegebenne Reifen ersetzten oder wenn der ersetzte Reifen defekt ist (muss durch Bivouac Adventures und den Reifenhersteller bestätigt werden).
Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, wird der Vermieter sich bemühen, ein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, Ihres Aufenthaltsortes und der verbleibenden Mietdauer. (Wenn ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist, sind Sie dafür verantwortlich, auf eigene Kosten zum nächstgelegenen Depot von Bivouac Adventures zu kommen. Für das Ersatzfahrzeug ist eine erneute Kaution zu hinterlegen.) Neben der sofortigen Meldung müssen die Schäden fotografiert werden. Sollte es Unfallgeger geben, so müssen sowohl Namen, als auch Adresse der Unfallgegner notiert werden, als auch ein Polizeireport angefertigt werden. Die Versicherungen klären später die Schuldfrage, daher geben Sie bei Unfällen niemals eine Schuld zu.
Falls Fahrzeug Warnleuchten auf eine Mögliche Fehlfunktion hindeuten, muss Bivouac Adventures umgehend informiert werden. Notreparaturen im Gesamtwert von bis zu AUD 100,- können ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden und werden bei Fahrzeugrückgabe von Bivouac Adventures gegen Vorlage der Belege erstattet. Reparaturen von Schäden für die Sie haften, sind nicht abgedeckt. Bei Beträgen über AUD 100,- müssen Sie die vorherige Genehmigung von Bivouac Adventure einholen.

Sonstiges: Auf unbefestigten Straßen und Schotterstarßen darf die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten werden. Auf der Kalumburu Straße nördlich der Drysale River Station gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Kaution:

Die Kaution beträgt AUD 5.000,- und wird vor Ort mit einer Kreditkarte nur autorisiert und nicht belastet. Das Bivouac Adventures akzeptieren Visa Kreditkarte und Mastercard. Die Karte muss auf einen der eingetragenen Fahrer laufen. Nach Rückgabe des Fahrzeugs und keinerlei Beanstandung durch Bivouac Adventures wird die Kaution in der Regel innerhalb von 21 Tagen wieder freigegeben.

In der Buchungsoption Premium verringert sich die Kaution auf AUD 500,-.

Kautionsbearbeitungsgebühren: Die Gebühr (COA Fee) wird nur belastet, wenn die Kaution aufgrund eines Schadens einbehalten wird.

Wechselkursschwankungen: Eventuelle Wechselkursschwankungen gehen zu Ihren Lasten/Gunsten.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten sind nicht möglich.

Kinder:

In Übereinstimmung mit den geltenden australischen Gesetzen, sind Sie dazu verpflichtet, den richtigen Kindersitz mit entsprechendem Rückhaltesysteme zu installieren und zu verwenden.
Bivouac Adventures bietet keine Kindersitze zur Miete an.

Fahrer:

Das Mindestalter der Fahrer ist 25 Jahre.

Der Führerschein muss für die gesamte Miete gültig sein, es darf kein vorläufiger Führerschein sein, und es muss je nach Region eine beglaubigte Übersetzung oder der internationale Führerschein vorliegen. Der Fahrer ist selbst verpflichtet, sich über die Regelungen der jeweiligen Fahrtgebiete zu informieren und diese zu erfüllen.

Zwei Fahrer sind im Preis eingeschlossen. In den vor Ort geschlossenen Mietvertrag können nur persönlich anwesende Personen eingetragen werden. Nur die im vor Ort geschlossenen Mietvertrag eingetragenen Personen sind berechtigt das Fahrzeug zu fahren.

Kombinationsmieten:

Kombinationsmieten von mehreren Mieten muss angefragt werden.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro angebrochenem Tag berechnet. Mindestmiete sind 10 Miettage, Übernahmetag und Rückgabetag sind unabhängig der Übernahmezeit als je ein Tag zu sehen.

Fahrtgebiete:

Vermeiden Sie es, mit dem Fahrzeug unterhalb von Flutzeichen an Stränden oder Gewässern zu fahren.

Fahren Sie auf Schotter-, Feld- und unbefestigten Straßen nicht schneller als 80 km/h. Auf der Kalumburu Road nördlich der Drysdale River Station beträgt die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.

Bitte beachten Sie, dass folgende Gebiete untersagt sind (es dürfen dort auch keine Camping Ausrüstung mit hingenommen werden):

  • entlang der Canning Stock Route
  • auf Fraser Island
  • entlang der Old Telegraph Track Abschnitt von Cape York
  • über den Yardie Creek Cape Range-Nationalpark.

Bivouac Adventures behält sich vor aufgrund ungünstiger Straßen- oder Wetterbedingungen sowie der Dauer des Mietzeitraums weitere Einschränkungen vorzunehmen. (Wenn Bivouac Adventures solche zusätzlichen Einschränkungen für notwendig erachtet, werden Sie entsprechend benachrichtigt und Sie erklären sich damit einverstanden, diese zusätzlichen Einschränkungen einzuhalten).

Die Fahrzeuge sind mit einer GPS Tracker ausgestattet und Verstöße werden unter Einhaltung der Privatsphäre festgehalten. Sollten Sie sich nicht an Geschwindigkeitsregeln und nicht an die Straßenverhältnisse angepasst fahren, kann der Vermieter einen "SafetyCheck" verlangen, dieser wird mit einer Gebühr von AUD 275,- berechnet.

Steuer:

Die Australische GST Steuer von derzeit 10% ist im Mietpreis eingeschlossen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. .
Die Übernahme- und Rückgabezeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 15:30 Uhr. Samstag und sonntags gegen eine Zusatzgebühr von 10:00 - 14:00 Uhr.

Die Übernahme und Rückgabe erfolgt an der vereinbarten Mietstation, zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt. Erfolgt die Übernahme oder Rückgabe an einem Feiertag oder an einem Wochenende, erhebt der Vermieter eine Gebühr von AUD 150,- plus eventuell weitere Gebühren.
Änderungen des Rückgabedatums oder des Rückgabeortes sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, es fallen außerdem Gebühren in zweifacher Höhe der Tagesmiete sowie weiteren Beträgen an.

Der Mieter ist so lange für das Fahrzeug sowie Camping Ausstattung verantwortlich, bis dieses von einem Bivouac Mitarbeiter übernommen wurde.

Die Fahrzeuge und Camping-Zubehör werden von Bivouac Adventures in einem sauberen, ordentlichen und funktionierenden Zustand übergeben und müssen ebenfalls in einem sauberen, ordentlichen und funktionierenden Zustand und mit einem vollen Tank zurückgegeben werden. Sollte das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben werden, verlangt Bivouac Adventures pro Liter AUD 3,-.

Allgemeine Informationen:

Fahrzeugtyp: Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvorhersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Der Mietvertrag wird entsprechend angepasst und eventuelle Gebühren müssen vor Reiseantritt bezahlt werden. Rückerstattungen nimmt Bivouac Adventures innerhalb von 14 Tagen vor. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren.

Roadside Assistance: Im Falle einer Panne ist rund um die Uhr die Pannenhilfe über RAC WA (oder dessen Partner Anbieter in anderen Bundesstaaten) verfügbar. (Telefon Nummer vor Ort: 13 11 11)

Reinigungsgebühren: Sollte das Fahrzeug und die Camping-Ausstattung in einem nicht sauberen und ordentlichen Zustand zurückgegeben werden, verlangt Bivouac Adventures eine zusätzliche Gebühr. Ebenso bei unangenehmen Gerüchen wie der Geruch von Tieren oder Zigarettenrauch, Verunreinigung mit Staub, Schmutz, Sand, durch Tiere verursachter Schmutz oder anderem.

Strafzettel- und Bearbeitungsgebühren: Für die Bearbeitung von Schäden, als auch von Strafzetteln wird immer eine Gebühr von bis zu AUD 75,- erhoben - die Kosten des Verkehrsvergehens werden Ihnen von der zuständigen Behörde gesondert berechnet.

Mautgebühren: Für einige Highways und Straßen in Australien werden Mautgebühren erhoben. Diese Mautstraßen befinden sich in den drei großen Ballungsräumen Sydney, Brisbane und Melbourne. Große hellblaue Schilder mit gelber Schrift weisen auf kommende “Toll Roads“ hin.
Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters. Diese erfolgt in den meisten Fällen elektronisch, nur in wenigen kann in einigen Fällen erfolgt die Bezahlung in bar (entsprechend Kleingeld bereithalten) oder per Kreditkarte an Kassen vor Ort.
Bivouac Adventures behält sich vor bei Verstößen zzgl. zu den ausstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von AUD 75,- zu berechnen.

Kreditkartengebühr: Bivouac Adventures akzeptiert Visa Kreditkarte und Mastercard. Die Karte muss auf einen der eingetragenen Fahrer laufen. Die Gebühr (COA Fee) wird nur belastet, wenn die Kaution aufgrund eines Schadens einbehalten wird.

Küchen- und Campingausstattung: Zur Grundausstattung gehören ein Weber Baby Q, Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck für 4 Personen. Ebenso ist eine 9Kg Gasflasche, Weingläser, Rührschüsseln und Schneidebrett, Grill- Besteck und eine tragbare Waschstation. Des Weiteren sind 2 Moon Style Campingstühle sowie 2 leicht verstaubare Klapptische vorhanden, sowie Decken, Kissen und Laken.

Haustiere: sind nicht erlaubt, außgenommen Blindenhunde.

Stornierung:

Stornierung bis 91 Tage vor Übernahme: 150,- €

Stornierung bis 55 - 90 Tage vor Übernahme: 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens 150,- €

Stornierung bis 35 - 54 Tag vor Übernahme: 35 % des Rechnungsbetrags, mindestens 150,- €

Stornierung bis 30 - 34 Tag vor Übernahme: 55 % des Rechnungsbetrags, mindestens 150,- €

Stornierung bis 0 - 29 Tag vor Übernahme: 95 % des Rechnungsbetrags, mindestens 150,- €

Keine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter Abholung.

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:
 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Reifen 2x
Windschutzscheibe
Abschleppkosten
Eigentum Dritter